#017: »Du Hurensohn. Ich schlag dich tot.«

Staatsanwaltschaft Offenburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – März 2024

Ich bin am 01.03.2024 abends mit dem Fahrrad und Anhänger zum Einkaufen gefahren. Außerorts auf der K5300, kurz vor dem Ortsschild Oppenau, kam von hinten ein Golf GTI über eine Kuppe angeschossen. Die Straße ist nur etwa 4 m breit, ein legales Überholen also nicht möglich. Da es keinen Gehweg gibt, laufen hier häufig Fußgänger auf der linken Seite. Wären hinter der Kuppe Fußgänger gewesen, hätte der Golf sie mit geschätzten 100 km/h ungebremst überfahren. Trotzdem überholte der Golf extrem knapp und machte direkt vor mir eine Vollbremsung (vermutlich als Rache für mein Schreien). Ich musste nach links ausweichen, bin dabei am linken Außenspiegel des Golfs hängengeblieben und in eine Einfahrt gerutscht. Dabei habe ich mir den Finger und Knöchel verstaucht und das Hinterrad verbogen.

Verbogenes Hinterrad

Der Golffahrer stieg aus und rief: "Du Hurensohn! Ich schlag dich tot!" und lief aggressiv auf mich zu. Über mir ging aber ein Fenster auf, und eine Frau schaute heraus, woraufhin der Golffahrer seinen Angriff abbrach. Er begutachtete seinen Spiegel, während er über Radfahrer allgemein schimpfte. Er sagte noch: "Wenn der Spiegel kaputt wäre, wärst du tot!" und stieg wieder in sein Auto. Ich forderte ihn auf, hierzubleiben, da er sonst Unfallflucht begehen würde. Der Golffahrer erwiderte nur: "Du kannst froh sein, dass mein Neffe dabei ist, sonst wärst du tot!" (auf dem Beifahrersitz saß ein 12–14-jähriger Junge). Dann fuhr er mit aufheulendem Motor davon. Ich konnte ein kurzes Video machen, auf dem ich das Kennzeichen vorlese und man Auto und Fahrer sieht.

Ich rief die Polizei, welche den Unfall aufnahm. Die Beamten wirkten zuversichtlich, dass sie den Fahrer ermitteln können und dass die Straftaten verfolgt werden. Lediglich bei der Beleidigung und Bedrohung sagten sie: "Das wird wahrscheinlich eingestellt, wenn der Fahrer noch nicht als Axtmörder bekannt ist." Da ich nur leichte Schmerzen hatte, lehnte ich einen Rettungswagen ab, um keine Ressourcen unnötig zu blockieren.

Ich schob mein Fahrrad nach Hause, wobei ich zunehmend stärkere Schmerzen bemerkte. Mein Bruder fuhr mich dann in die Notaufnahme, weil es Freitagabend war und ich nicht bis Montagmorgen warten wollte.

Verletzung an Finger

Verletzung an Fuß

Am 13.07. kam das Einstellungsschreiben von der Staatsanwaltschaft. Es wurde schnell klar, dass die Staatsanwaltschaft sich nur sehr oberflächlich mit dem Fall beschäftigt hat, da es einige inhaltliche Fehler gab. Auch wurden subjektive Einschätzungen und Schutzbehauptungen des Autofahrers als Tatsachen übernommen und nicht überprüft. Zum Beispiel sagte der Autofahrer aus, das Überholen sei "unproblematisch möglich gewesen". Die Staatsanwaltschaft hat also nicht einmal überprüft, wie breit oder einsehbar die Straße an der Stelle war.

Die Staatsanwaltschaft behauptet auch, der Autofahrer habe an der Kreuzung gehalten und nicht vorher, was gegen einen Brake-Check spreche. Auf dem Video sieht man eindeutig, dass der Golf 15–20 m vor der Kreuzung steht. Auch hier hat die Staatsanwaltschaft einfach die Aussage des Autofahrers unüberprüft als Tatsache hingestellt.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Seite 1

Schreiben der Staatsanwaltschaft Seite 2

Schreiben der Staatsanwaltschaft Seite 3

Die Staatsanwaltschaft gibt uns hier außerdem eine Anleitung, wie man straffrei Unfallflucht begehen kann. Man muss einfach nur behaupten, man habe mit dem Opfer gesprochen und sich darauf verständigt, keine Polizei zu rufen. Da es für das Opfer quasi unmöglich ist, das Gegenteil zu beweisen, kommt der Täter damit immer durch. Den Straftatbestand können wir also abschaffen.

Ich habe natürlich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Auch diese hat sich mit dem Fall nicht näher beschäftigt und ist auf meine Beschwerde inhaltlich nicht eingegangen, sondern hat einfach nur die Fehler aus dem ersten Schreiben wiederholt und neue Fehler eingebaut.

Beschwerde Seite 1

Beschwerde Seite 2

Beschwerde Seite 3

So ist es laut Oberstaatsanwaltschaft zum Beispiel möglich, dass der Autofahrer die nahende Kreuzung spät erkannte und daher plötzlich eine Vollbremsung machte. In dem Fall hätte der Autofahrer zwar eindeutig bei unklarer Verkehrslage überholt, aber das scheint der Oberstaatsanwaltschaft nicht aufzufallen. Außerdem hätte die Oberstaatsanwaltschaft erkennen müssen, dass der Autofahrer ortskundig ist und daher die Kreuzung kennt. Er wohnt in der Gegend, hat seinen Neffen abgeholt, und das ist die einzige Straße dorthin. Außerdem ist die Straße eine Sackgasse, das heißt, er muss kurz vorher schon einmal an der Stelle in der anderen Richtung gefahren sein.

Einstellung der General-Staatsanwaltschaft Seite 1

Einstellung der General-Staatsanwaltschaft Seite 2

Einstellung der General-Staatsanwaltschaft Seite 3

Der Sachschaden war zum Glück niedrig und die Verletzungen sind gut verheilt. Trotzdem hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack, dass der gewaltbereite Autofahrer ungestraft weiterfährt, obwohl er eine akute Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen darstellt. Die Staatsanwaltschaft weigert sich schlichtweg, ihre Arbeit zu machen. Aus meiner Sicht ist sie mitverantwortlich für alle zukünftigen Gefährdungen und Verkehrsstraftaten, die der Autofahrer mit Sicherheit begehen wird. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist an dieser Stelle verflogen.

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