unbekannt – Februar 2022
Im Februar 2022 wurde von einem Autofahrer überholt. Wegen einer Verkehrsinsel zog dieser wieder rüber, obwohl ich noch neben dem Auto war. Beim ausweichen bin ich gegen den Bordstein gestoßen, gefallen und habe mir das Knie aufgeschlagen. Das Auto hat daraufhin auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst, ist dann aber weiter gefahren. Daraufhin habe ich die Polizei gerufen. (Ich hab erst nach der lokalen Nummer gesucht, dort hat niemand abgenommen. Dann habe ich 110 gewählt.)
Tipp: 110 ist die richtige Nummer. Ich erachte sie nicht mehr als "Notfallnummer" nachdem es manchmal etwas dauert, bis jemand abnimmt.
Nach ca. 45 Minuten sind auf Unfallaufnahme spezialisiere Beamte gekommen und haben den Unfall aufgenommen. Innerhalb dieser 45 Minuten ist es dunkel geworden. Auf die Frage, ob ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen möchte habe ich mir die 3 Monatige Bedenkzeit erbeten. Eine Woche später habe ich ihn gestellt.
Tipp: Einfach gleich machen, wird vermutlich eh eingestellt.
Nachdem ich mit der Polizei fertig war bin ich in die Klinik geradelt.
Tipp: Man braucht ein zeitnahes, gerichtsfestes ärztliches Gutachten. Diese können glaub nur Amtsärzte und Kliniken ausstellen. D.h. man muss leider auch wegen einem aufgeschlagenen Knie in die Notaufnahme.
Tipp: die Wartezeit in der Notaufnahme kann man gut nutzen um ein Gedächnisprotokoll des Unfalls und der Unfallaufnahme zu machen.
Einen guten Monat später habe ich den Brief der Staatsanwaltschaft bekommen, dass die Fahrerflucht eingestellt wird und der "Anzeige wegen fahrlässige Körperverletzung wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, […] steht insoweit der Privatklageweg offen". In der Begründung stand, das es dunkel war und daher nicht davon auszugehen sei, dass der Unfall bemerkt wurde. Im Polizeibericht hat die Polizistin in meiner Anwesenheit extra vermerkt, dass es zum Unfallzeitpunkt noch hell war, aber jetzt dunkel. Daraus schließe ich, dass die hiesige Staatsanwaltschaft noch nicht mal die Unterlagen gelesen hat. Daher habe ich dagegen bei der Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Diese stellte dann auch fest, dass die Begründung sachlich falsch war, das aber an der rechtlichen Einschätzung nichts ändert. Gegen die Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse kann keine Beschwerde eingelegt werden. Einem steht ja der Privatklageweg offen.
Daraufhin habe ich mich über den Privatklageweg informiert (v.a. §374 und §376 in der Strafprozessordnung und die Erläuterungen diesbezüglich auf der Landeswebseite) und habe der Stadt geschriebene wegen des Sühneverfahrens. Davon habe ich nie wieder etwas gehört. Als ich angerufen habe wusste niemand, was das ist, wieso ich gebeten wurde die Anfrage per Mail zu stellen. Das Landesministerium hat direkt auf meine Mail geantwortet und mich an die Rechtsabteilung der Stadt verwiesen. Dort hatte man zwar schon mal von einem Sühneverfahren gehört, aber auch nicht so richtig Ahnung. Letztendlich war ich dort aber richtig.
Dann habe ich mir Rechtsbeistand gesucht. Erst habe ich Prozesskostenhilfe beantragt. Die übernimmt eine Erstberatung, aber keine folgenden, da der Privatklageweg ja "freiwillig" bestritten wird. (Ich weiß nicht, wie es mit Zivilrechtlichen Ansprüchen aussieht) Daraufhin habe ich einen Rechtsanwalt gesucht. Nach 7 erfolglose Anfragen habe ich auch einen gefunden. Das Gespräche war nett und bestärkend. Ein gutes Beratungsgespräch. Ich hatte mich nur mittlerweile so tief eingelesen, dass ich wenig aus der Beratung mitnehmen konnte. Der wichtigste Hinweis war, dass man sich bis zur Annahme bei Gericht den Rechtsanwalt sparen kann.
Tipp: man braucht bis nach der Annahme der Anklage bei Gericht nicht zwangsweise einen Rechtsbeistand
Daraufhin habe ich einen Antrag auf ein Sühneverfahren gestellt. Dann habe ich die Rechnung beglichen und auf den Termin gewartet. Dort sind wir zu einer einigermaßen zufriedenstellende Einigung gekommen (Eine Geldzahlung an mich, eine offizelle Beschwerde über die Staatsanwaltschaft von der Stadt aus und der Verzicht meinerseits auf weitere rechtliche Schritte).
Tipp: habe deine Mindestforderungen auf dem Schirm und Unterlagen zum Unfall dabei.
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