#007: 20-30cm Abstand

Amtsanwaltschaft Berlin – Mai 2023

Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.

Das Verfahren wurde aber eingestellt:

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