Amtsanwaltschaft Berlin – Mai 2023
Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.
Wer Radfahrende mit 20-30 cm Abstand überholt, dann anhält und anschließend als Bestrafung das gleiche Manöver nochmals abzieht, hat ein wahres Problem und sollte aus dem Verkehr gezogen werden.#motorisiertegewalt #fahrradalltag #mdRzA pic.twitter.com/VxxtpSvfMV
— Ikaris 🦋 (@EBikeRadler) May 15, 2023
Das Verfahren wurde aber eingestellt:
Wenn du von »Kein Öffentliches Interesse« berichten möchtest. Gerne! Viele die mir einen Fall eingereicht haben, haben berichtet das es vermutlich besser gewesen wäre, wenn sie eine Dashcam dabei gehabt hätten.
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